Der wohl häufigste Fehler ist das Registrieren von fremden Marken und Unternehmensnamen. Registrieren Sie keinen Domain-Namen, der einer geschützten Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de. Lassen die Finger auch von Unternehmens-Namen wie karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de.

Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig "Mercedes, Schmidt" oder "Stefan Krupp" heißen sollten. Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.

Problematisch sind auch Wortkombinationen, wie z.B. porsche-fanclub.de, microsoft-hasser.de, i-love-milka.com oder nivea-online.net. zum Seitenanfang !

Die wichtigsten Domain-Anmelderegeln

Goldene Domain-Regeln - Hinweise

Hier wollen wir Ihnen kurz erläutern was Sie bei der Registrierung von Domains unbedingt beachten sollten, um möglichen juristischen Schwierigkeiten vorzubeugen bzw. um diese möglichst zu vermeiden.

Nachstehende Hinweise werden unter folgender Internet-Adresse noch näher erläutert und beschrieben: Quelle: www.domain-recht.de

keine Marken, keine Namen von Unternehmen

Hier ist ebenfalls Zurückhaltung geboten. Auch der private Vor- und Nachname geniesst namensrechtlichen Schutz. Es kann leicht passieren das Martin Schmidt oder Lady Madonna eine Domain anmelden wollen und diese dann als bekannter eingestuft werden als Ihr selbst geplantes Vorhaben im World Wide Web.

Auch wenn Sie bloss Ihren ungeliebten Bekannten ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den "Nagel reissen", stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar. zum Seitenanfang !

keine Namen von Prominenten

Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software.

Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt. Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist. Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com und starwars-online.net. zum Seitenanfang !

keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software

Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen durch Privatpersonen ist fast schon legendär. Registrieren Sie keine Namen von Städten und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschliesslich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top-Level-Domains, wie .com, .net, .org oder .at.

Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch das Registrieren von KFZ-Kennzeichen unzulässig. zum Seitenanfang !

keine Städtenamen und KFZ-Kennzeichen

Ebenfalls "gefährlich" sind alle Begriffe, hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa Beispiele wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de

Auch Vater Staat mischt also im Domain-Spiel kräftig mit und versucht gegen Inhaber von "nach Staat klingenden" Domains vorzugehen. Auch wenn im Fall von marine.de das zuständige Gericht anders entschieden hat, ist es nicht empfehlenswert solchen Domainnamen zur Anmeldung zu bringen. zum Seitenanfang !

keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen

Seit einiger Zeit greift diese Unsitte auch in Deutschland um sich, durch sog. Tippfehler-Domains wie z.B. intell.de statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de Aufsehen zu erzielen. Hierbei versuchen Website-Betreiber als Trittbrettfahrer, die Besucherzahlen auf ihrer Website durch den bestehenden Bekanntheitsgrad von grossen Firmen für sich selbst zu erhöhen.

Die Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren Sie im Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen. Also, streichen Sie yehoo.de und microsaft.com von Ihrer Wunschliste. zum Seitenanfang !

keine Tippfehler-Domains

Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.

Lange Zeit herrschte bei deutschen Gerichten die (fragwürdige) Ansicht vor, dass der Handel mit Domains grundsätzlich unmoralisch und deshalb zu unterbinden sei. Doch auch in der deutschen Rechtsprechung setzt sich zunehmend die Auffassung durch, dass Domain-Namen ein normales Wirtschaftsgut sind.

Sie können Ihre Domains damit verkaufen, verpachten, versteigern und sogar verpfänden. zum Seitenanfang !

Handel nur mit "ungefährlichen" Domains

 Unproblematisch sind im Regelfall folgenden Domain-Namen:

der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung (z.B. friseur-schmidt.de)

der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.)

rein allgemein beschreibende Begriffe, wie wirtschaft-online.de, i-love-you.com oder liberal.de (beachten Sie hierbei aber die zur Zeit etwas unsichere Rechtslage aufgrund der bekannten sog. mitwohnzentrale.de- Entscheidung)

frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. xelo-top.de, uptixx.com, oder a9119a.de  (achten Sie aber hierbei darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon längst als Marke geschützt worden ist) zum Seitenanfang !

Unproblematische Namensfindung

Sieben Goldene Domain-Regeln:

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Mit der zunehmenden Knappheit "guter" Domainnamen und der steigenden wirtschaftlichen Bedeutung von Domains nehmen juristische Streitigkeiten über Domains stark zu. Bei juristischen Konflikten in Zusammenhang mit Domains sind Streitwerte um mehrere Zehntausend Euro keine Seltenheit. Selbst eine einfache wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Anwalt kann schnell mit bis zu 1.000 Euro und mehr zu Buche schlagen. Beachten Sie deshalb die “Sieben Goldenen Domain-Regeln”.

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